
Verantwortung übernehmen – mit Bestattungsvorsorge
Im Trauerfall stellen sich zahlreiche Fragen: Welche Bestattungsart wird gewünscht, wie soll der Sarg bzw. die Urne aussehen, welche Ausrichtung soll die Trauerfeier haben? Für die Angehörigen bedeutet das oft eine große Herausforderung – denn nur selten wurde vorher wirklich ausreichend über dieses Thema gesprochen. Um die damit verbundene Verunsicherung tunlichst zu vermeiden, gibt es mittlerweile die Möglichkeit einer Bestattungsvorsorge.
Ganz konkret bedeutet das, dass wir uns zu einem ausführlichen Beratungsgespräch treffen und dabei Ihre persönlichen Vorstellungen rund um die Bestattung durchgehen. Wir zeigen Ihnen die Vielfalt an Möglichkeiten auf und gemeinsam finden wir jene Wege, die für Sie passend sind. Selbstverständlich können Sie sich gerne auch noch einmal in Ruhe mit Ihrer Familie besprechen. Oder sie direkt zum Gespräch mitbringen.
Sind die Entscheidungen schließlich gefallen, halten wir Ihre individuellen Wünsche im Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich fest. Damit haben wir als Bestattungshaus die Aufgabe, im Trauerfall alles in Ihrem Sinne umzusetzen. Ihre Familie braucht sich um nichts zu sorgen und auch finanzielle Fragen sind zuverlässig geklärt.
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Verantwortung übernehmen möchten.
Finanzielle Absicherung der Bestattung
Um Ihre Angehörigen im Trauerfall auch finanziell zu entlasten, können Sie oder Ihre Angehörigen die Bestattungskosten bereits im Vorfeld absichern. Mit einer Einlage auf das Treuhandkonto der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gibt es die Gewissheit, dass die eingezahlte Summe bis zum Zeitpunkt der Verwendung sicher zuverlässig verwahrt bleibt. Darüber hinaus bietet diese Anlage auch im Falle eines Pflegefalls Schutz, denn darauf können Dritte nicht zugreifen.
Trauerfall-Vorsorge und Kostenabsicherung: Das Bestattungshaus Welteroth steht Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch zur Verfügung.


Erbrecht & Testament
Wenn Sie bisher noch nicht über ein Testament nachgedacht haben, ist genau jetzt vielleicht ein passender Zeitpunkt dafür. Denn sonst geht der Gedanke schnell wieder unter und ist später kein Testament vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:
Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.
Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.
Übrigens: Auch der digitale Nachlass kann komfortabel abgewickelt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter unseren Downloads.
Bitte beachten Sie:
Diese Erklärungen zum Erbrecht und Testament sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Detaillierte Informationen zum Erbrecht und zum Testament finden Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Was Sie sonst noch tun können
Zusätzlich zur Bestattungsvorsorge und dem Aufsetzen eines Testaments können die folgenden Maßnahmen äußerst sinnvoll sein:
Patientenverfügung
In ihr werden persönliche Vorstellungen rund um die ärztliche Versorgung festgehalten für Fälle, in denen sich ein Patient aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht äußern kann. Sie wahrt also in erster Linie die Selbstbestimmung und entlastet Angehörige in schweren Entscheidungssituationen – beispielsweise wenn es um die Frage nach lebensverlängernden Maßnahmen geht.
Broschüre Patientenverfügung - BMJV
Vorsorgevollmacht
Damit können Sie einer Vertrauensperson die Befugnis erteilen, in bestimmten Situationen stellvertretend für Sie zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Damit ist die Vorsorgevollmacht eine hilfreiche Ergänzung zur Patientenverfügung.
Broschüre Betreuungsrecht - BMJV
Organspendeausweis
Die Organspende ist elementarer Bestandteil unserer gesundheitlichen Versorgung – was natürlich nur funktioniert, wenn eine ausreichende Bereitschaft zur Spende besteht. Mit dem Organspendeausweis signalisieren Sie diese auf eine im Fall des Falles leicht sichtbare Weise. Und auch, wenn Sie eine Spende sicher ausschließen möchten, sollten Sie Ihre Entscheidung mithilfe eines Organspendeausweises festhalten.
